Privates InformationsportalBetreiber ist CS Assekuradeur e.U., tätig als Versicherungsmakler, nicht als Versicherungsagent.Transparenz ansehen
Neutraler Vergleich

Versicherungsvertreter, Agent oder Makler?

Nicht die sympathischste Berufsbezeichnung entscheidet, sondern Auftrag, Auswahlgrundlage und rechtlicher Status.

Das Wichtigste zuerst

Ein Versicherungsvertreter handelt im Vertriebsrahmen eines Versicherers; ein Versicherungsmakler hat überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren. Ein selbstständiger Versicherungsvertreter wird meist als Versicherungsagent bezeichnet. Die Qualität einer Beratung hängt dennoch nicht allein am Etikett, sondern an Fachkenntnis, Transparenz und konkreter Arbeitsweise.

Direktvergleich

Die Rollen nebeneinander.

Die Übersicht vereinfacht. Verträge und konkrete Befugnisse können im Einzelfall zusätzliche Besonderheiten enthalten.

KriteriumAngestellter VertreterSelbstständiger AgentVersicherungsmakler
Rechtliche AnbindungArbeitsverhältnis zum VersichererAgenturvertrag mit einem oder mehreren VersicherernMaklertätigkeit mit überwiegender Wahrung der Kundeninteressen
Typische ProduktauswahlProdukte des ArbeitgebersProdukte der angebundenen VersichererGeeignete Lösungen aus dem zugänglichen Markt
SelbstständigkeitNeinJa, mit eigener BerechtigungJa, mit Maklerberechtigung
VergütungGehalt, eventuell variable BestandteileAgenturvergütung / ProvisionCourtage, eventuell Honorar oder Serviceentgelt
SchadenunterstützungIm Rahmen der Aufgaben des VersicherersIm Rahmen von Agenturvertrag und VollmachtIm Rahmen von Maklerauftrag und Betreuung
Für Kunden besonders fragenWelcher Versicherer ist Arbeitgeber?Welche Versicherer sind angebunden?Welche Auswahlgrundlage wird verwendet?

Fünf typische Situationen

Welcher Unterschied zählt wann?

01

Sie möchten nur Produkte eines bestimmten Versicherers

Ein angestellter Vertreter dieses Versicherers kennt dessen Prozesse und Produktwelt besonders gut. Die Auswahl bleibt naturgemäß auf den Arbeitgeber bezogen.

02

Sie möchten mehrere angebundene Gesellschaften prüfen

Ein Mehrfachagent kann Lösungen verschiedener Vertragspartner anbieten. Fragen Sie, welche Gesellschaften tatsächlich berücksichtigt werden und welche nicht.

03

Sie wünschen eine Interessenvertretung auf Kundenseite

Das ist die gesetzliche Kernrolle des Versicherungsmaklers: Er hat trotz Tätigkeit für beide Seiten überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.

04

Sie überlegen einen beruflichen Wechsel

Erfahrung als Vertreter oder Agent kann in einer Maklerorganisation wertvoll sein. Die neue Tätigkeit muss jedoch klar als Beschäftigung oder zulässige Kooperation im Maklerrahmen ausgestaltet werden.

05

Sie sind bei der Berufsbezeichnung unsicher

Verlassen Sie sich nicht auf Visitenkartenpoesie. Prüfen Sie Erstinformation, Impressum, GISA-Eintrag und die Antwort auf die einfache Frage: „Für wen handeln Sie?“

Status in vier Fragen klären

Ein kurzer Transparenztest.

  1. 1
    Für wen arbeiten Sie?Versicherer, Agentur oder Maklerunternehmen?
  2. 2
    Welche Anbieter können Sie berücksichtigen?Ein Unternehmen, mehrere Vertragspartner oder zugänglicher Markt?
  3. 3
    Wie werden Sie vergütet?Gehalt, Provision, Courtage oder Honorar?
  4. 4
    Wo kann ich Ihren Status prüfen?GISA, Firmenbuch und Erstinformation.

Beruflicher Übergang

Vom Vertreter in eine Maklerorganisation?

Das kann ein sinnvoller nächster Schritt sein, wenn Rolle, Qualifikation und Verantwortlichkeiten neu geordnet werden. Ein Agent wird durch eine Kooperation nicht automatisch zum Makler. Ein angestellter Mitarbeiter arbeitet dagegen im Rahmen des Maklerunternehmens und seiner zugewiesenen Aufgaben.

Möglichkeiten bei CS Assekuradeur prüfen

Persönliche Einordnung

Sie möchten nicht nur Begriffe vergleichen?

Für persönliche Versicherungsberatung steht CS Assekuradeur e.U. als Versicherungsmakler zur Verfügung. Für berufliche Gespräche führt der Weg zur Karriereseite.