Sie möchten nur Produkte eines bestimmten Versicherers
Ein angestellter Vertreter dieses Versicherers kennt dessen Prozesse und Produktwelt besonders gut. Die Auswahl bleibt naturgemäß auf den Arbeitgeber bezogen.
Nicht die sympathischste Berufsbezeichnung entscheidet, sondern Auftrag, Auswahlgrundlage und rechtlicher Status.
Das Wichtigste zuerst
Ein Versicherungsvertreter handelt im Vertriebsrahmen eines Versicherers; ein Versicherungsmakler hat überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren. Ein selbstständiger Versicherungsvertreter wird meist als Versicherungsagent bezeichnet. Die Qualität einer Beratung hängt dennoch nicht allein am Etikett, sondern an Fachkenntnis, Transparenz und konkreter Arbeitsweise.
Direktvergleich
Die Übersicht vereinfacht. Verträge und konkrete Befugnisse können im Einzelfall zusätzliche Besonderheiten enthalten.
| Kriterium | Angestellter Vertreter | Selbstständiger Agent | Versicherungsmakler |
|---|---|---|---|
| Rechtliche Anbindung | Arbeitsverhältnis zum Versicherer | Agenturvertrag mit einem oder mehreren Versicherern | Maklertätigkeit mit überwiegender Wahrung der Kundeninteressen |
| Typische Produktauswahl | Produkte des Arbeitgebers | Produkte der angebundenen Versicherer | Geeignete Lösungen aus dem zugänglichen Markt |
| Selbstständigkeit | Nein | Ja, mit eigener Berechtigung | Ja, mit Maklerberechtigung |
| Vergütung | Gehalt, eventuell variable Bestandteile | Agenturvergütung / Provision | Courtage, eventuell Honorar oder Serviceentgelt |
| Schadenunterstützung | Im Rahmen der Aufgaben des Versicherers | Im Rahmen von Agenturvertrag und Vollmacht | Im Rahmen von Maklerauftrag und Betreuung |
| Für Kunden besonders fragen | Welcher Versicherer ist Arbeitgeber? | Welche Versicherer sind angebunden? | Welche Auswahlgrundlage wird verwendet? |
Fünf typische Situationen
Ein angestellter Vertreter dieses Versicherers kennt dessen Prozesse und Produktwelt besonders gut. Die Auswahl bleibt naturgemäß auf den Arbeitgeber bezogen.
Ein Mehrfachagent kann Lösungen verschiedener Vertragspartner anbieten. Fragen Sie, welche Gesellschaften tatsächlich berücksichtigt werden und welche nicht.
Das ist die gesetzliche Kernrolle des Versicherungsmaklers: Er hat trotz Tätigkeit für beide Seiten überwiegend die Interessen des Versicherungskunden zu wahren.
Erfahrung als Vertreter oder Agent kann in einer Maklerorganisation wertvoll sein. Die neue Tätigkeit muss jedoch klar als Beschäftigung oder zulässige Kooperation im Maklerrahmen ausgestaltet werden.
Verlassen Sie sich nicht auf Visitenkartenpoesie. Prüfen Sie Erstinformation, Impressum, GISA-Eintrag und die Antwort auf die einfache Frage: „Für wen handeln Sie?“
Status in vier Fragen klären
Beruflicher Übergang
Das kann ein sinnvoller nächster Schritt sein, wenn Rolle, Qualifikation und Verantwortlichkeiten neu geordnet werden. Ein Agent wird durch eine Kooperation nicht automatisch zum Makler. Ein angestellter Mitarbeiter arbeitet dagegen im Rahmen des Maklerunternehmens und seiner zugewiesenen Aufgaben.
Möglichkeiten bei CS Assekuradeur prüfenPersönliche Einordnung
Für persönliche Versicherungsberatung steht CS Assekuradeur e.U. als Versicherungsmakler zur Verfügung. Für berufliche Gespräche führt der Weg zur Karriereseite.